Stand 17.07.2020
- Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen, außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindest-abstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten),
- kein Zutritt für vulnerablen Personen, (z.B. mit kritischen Vorerkrankungen)
- kein Zutritt zur Kletterhalle bei Erkältungssymptomen,
- immer eine Sicherungslinie Abstand einhalten,
- klettern nur bei ausreichende Belüftung mit Außenluft (immer alle Fenster öffnen bzw. alle 45min lüften),
- beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 20 Personen,
- kontaktfreie Durchführung (auch kein Hände schütteln, umarmen, etc.),
- Abstand beim Zutritt zu oder Verlassen der Kletterhalle,
- keine Zuschauer.